Sportfischerverein Braunsbedra e.V.

 

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seit Jan. 2010

Hinweise zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung

Nächste Fischerprüfung: 31. März und 13. Oktober 2012

Fragen zum Vorbereitungslehrgang (Termine, Inhalte, Ablauf, Kosten) Bitte wenden Sie sich an:

Vorsitzender des AV “Weitzschkerbach” Farnstädt e.V.

Herrn Dietrich Umpfenbach

06279 Farnstädt

 

Vorsitzender des AV “Roßbach Schlacht Großkayna” e.V.

Herrn Werner Bryx

06242 Braunsbedra / OT Krumpa

Email: wernerbryx@gmx.de

Vorsitzender des AV “Olympischer Alltag” e.V.

Herrn Peter Eichler

06217 Merseburg /OT Meuschau

Herrn

Thomas Jaritz

06254 Horburg- Maßlau

Vorsitzender des KAV Saalekreis e.V.

Herrn Ernst Bachmann

06193 Nauendorf

Lehrgang derzeit in der Stadt Halle

AV Bad Dürrenberg

Herrn Stephan Wojahn

06231 Bad Dürrenberg

Email: info@angelfreunde-badduerrenberg.de

Unbedingt beachten:

Die Fischereiausübung ohne gültigen Fischereischein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 53 Abs. 1 Nr. 7 Fischereigesetz Land Sachsen- Anhalt), fehlt eine privatrechtliche Fischereierlaubnis (auch Angelkarte genannt), stellt dieses eine Straftat nach § 293 Strafgesetzbuch dar (Fischwilderei), unabhängig davon, ob der Täter im Besitz eines Fischscheines ist!

Angeln, ohne Fischereischein und ohne Fischereierlaubnisschein mit sich zu führen (evtl. zu Hause vergessen), ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 7 Fischereigesetz Land Sachsen- Anhalt)

Angelkarten erhält man gegen Vorlage des Fischereischeines beim Eigentümer des Gewässers, oder wenn das Gewässer verpachtet ist, beim Pächter (Fischereiausübungsberechtigter) des Gewässers. Der DAV hat die meisten Gewässer in den neuen Bundesländern für seine Mitglieder gepachtet. Die Mitgliedschaft im DAV berechtigt zum Angeln in allen DAV- Gewässern in Sachsen- Anhalt und mit Zusatzkarte z. Zt. in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg und Berlin.

Hinweise der Unteren Fischereibehörde zur Teilnahme an der Fischerprüfung:

Ansprechpartner: Untere Fischereibehörde

Herr Bublitz

Domplatz 2  Zi. 104

06217 Merseburg

Tel. 0 34 61- 40 12 15

Jugendfischereiprüfung vom 8. Lebensjahr an möglich (Jugendfischereischein gilt nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Angeln nur auf Friedfisch möglich)

  • bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Prüfungsgebühr = 28,- €

Prüfungsablauf

Die Jugendfischerprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung mit weiteren Prüflingen vor der Prüfungskommission zu den Themen: Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Die Dauer des Prüfungsgespräches beträgt pro Prüfling etwa 10 min. Zeitdauer der Jugendfischerprüfung am Prüfungstag bis max. 09:00 Uhr.

Erwachsenenfischerprüfung kann ab dem 8. Lebensjahr absolviert werden. (diese Prüfung gilt auf Lebenszeit, beinhaltet Nachtangeln, Raubfischangeln    u.s.w.)

Beachte:

  • wer noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, darf bis zur Vollendung nur mit dem Jugendfischereischein angeln gehen, ab 14. Lebensjahr erfolgt nur eine Umschreibung zum Erwachsenenfischereischein
  • ab 8. Lebensjahr bis vollendetem 18. Lebensjahr Prüfungsgebühr = 28,00 €
  • ab vollendetem 18. Lebensjahr Prüfungsgebühr = 56,00 €

Prüfungsablauf:

  • in 2 Stunden müssen 60 Fragen schriftlich beantwortet werden
  • zu den Fragen sind 3 Antworten vorgegeben, es muss nur angekreuzt werden (nur eine Antwort ist richtig)
  • von den 60 Fragen müssen 45 richtig beantwortet werden, dann wäre die schriftliche Prüfung bestanden
  • im Anschluss an die bestandene schriftliche Prüfung, erfolgt ein mündlich/ praktisches Gespräch mit vier weiteren Prüflingen vor der Prüfungskommission.

Noch am Prüfungstag werden die Fischerprüfungsurkunden bei bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung ausgegeben.

Quelle: Merkblatt der Unteren Fischereibehörde

Der Prüfungsort ist das Domgymnasium in Merseburg, Domplatz 4

 

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